Schwerpunkt ist die arbeitsmedizinische Betreuung von Firmen und Organisationen nach dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 3 „Aufgaben der Betriebsärzte“.
- Arbeitsmedizinische Regelbetreuung nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV 2)
- Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen
- Teilnahme und Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Analyse von Arbeitsprozessen und Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
- Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- Umgang mit psychischen Belastungen, Stress und Suchtprävention
- Unterweisungen zu relevanten Themen des Gesundheitsschutzes
- Mitarbeit, Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Erstellung von arbeitsmedizinischen Gutachten
- Reisemedizinische Beratung und Impfberatungen
Untersuchungen
- Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)
- Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
- Untersuchungen und Beratungen bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen und Erkrankungen