Schwerpunkt ist die arbeitsmedizinische Betreuung von Firmen und Organisationen nach dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 3 „Aufgaben der Betriebsärzte“.

  • Arbeitsmedizinische Regelbetreuung nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV 2)
  • Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen 
  • Teilnahme und Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
  • Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Analyse von Arbeitsprozessen und Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Umgang mit psychischen Belastungen, Stress und Suchtprävention
  • Unterweisungen zu relevanten Themen des Gesundheitsschutzes
  • Mitarbeit, Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
  • Erstellung von arbeitsmedizinischen Gutachten
  • Reisemedizinische Beratung und Impfberatungen 

Untersuchungen

  • Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)
  • Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
  • Untersuchungen und Beratungen bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen und Erkrankungen